Inklusion

Gemeinsames Lernen in der Martinus – Schule

 

 

Für uns ist es bereichernd verschieden zu sein.

 

Gemäß unseres Leitbildes sehen wir das Gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf als Bereicherung für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft. In der Martinus-Schule erleben wir innerhalb der gesamten Schulgemeinschaft eine offene Atmosphäre und eine positive Grundhaltung gegenüber Kindern mit den unterschiedlichsten Beeinträchtigungen. Unsere Absicht ist es, Kindern mit unterschiedlichen Unterstützungsbedarfen gerecht zu werden, sie individuell bestmöglich zu fördern, mit dem Ziel, ihnen eine umfassende gesellschaftliche Teilhabe in möglichst weitgehender Selbstbestimmung zu ermöglichen.

 

Voraussetzung für das Gelingen der Inklusion ist zum einen die positive Grundhaltung gegenüber Inklusion aller schulischen Mitarbeiter, die für die Kinder spürbar ist, zum anderen die professionelle und ganzheitliche Förderung der Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf.

Fest zum Team der Martinus-Schule gehört seit dem Schuljahr 2013/14 eine Sonderpädagogin. Mit ihrer Unterstützung wird für alle Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, auf Grundlage einer umfassenden Diagnostik, ein individueller Förderplan erstellt. Hier werden die Förderbereiche beschrieben, Maßnahmen, Inhalte und Organisation der Förderung sowie kleinschrittige Ziele festgehalten. Der Förderplan wird am Ende des Schulhalbjahres evaluiert und fortgeschrieben.

 

Die sonderpädagogische Förderung stellt sich als sehr facettenreich dar, da sie abhängig ist von den Kindern mit unterschiedlichen Unterstützungsbedarfen, die die Schule aktuell besuchen. Unsere pädagogischen Ressourcen stimmen wir stets auf die individuellen Bedürfnisse und Lernvoraussetzungen der betroffenen Kinder und der Klassengemeinschaft ab.

 

Die sonderpädagogische Förderung erfolgt sowohl innerhalb des Klassenverbandes, als auch in äußerer Differenzierung in z.T. jahrgangsübergreifenden Kleingruppen oder als Einzelförderung. Im Klassenverband unterrichten Grund- und Sonderpädagogin im Team. Unterrichtsinhalte werden differenziert auf unterschiedlichen Niveaustufen angeboten. Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf mit den Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung erhalten eine intensive Unterstützung bei der Erarbeitung  neuer Themenbereiche, adäquates Lernmaterial, vielfältiges Übungsmaterial und ein erhöhtes Maß an Wiederholungen. Der schulinterne Arbeitsplan wird individualisiert und ihren Lernfähigkeiten angepasst. Die Förderung in einer Kleingruppe dient der Festigung bestimmter Lerninhalte vor allem in den Kernfächern Mathematik und Deutsch sowie der Förderung basaler Fähigkeiten. Übungen und Spiele zur Förderung der Wahrnehmungsfähigkeit auf verschiedenen Ebenen werden durchgeführt. Die Kleingruppen werden je nach Bedarf zusammengesetzt, zum Teil auch mit Kindern ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf. Von der intensiven Kleingruppenarbeit sowie von der stundenweisen Doppelbesetzung durch zwei Lehrpersonen im Klassenverband profitieren alle Kinder.

 

Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf lernen am Modell ihrer Mitschüler und Kinder ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf lernen mit Verschiedenheit umzugehen. Wir beobachten, dass Kinder offen auf ihre Mitschüler mit anderen Lernvoraussetzungen zugehen und diese kein Hemmnis sind, um miteinander zu kooperieren und befreundet zu sein.

 

Unsere Schülerinnen und Schüler können außerdem am Vormittag ergotherapeutisch und logopädisch durch externe Fachleute unterstützt werden. Eine weitere Unterstützung erfahren wir durch eine Vielzahl an ehrenamtlichen Mitarbeitern, die durch eine Kooperation mit der evangelischen und der katholischen Pfarrgemeinde entstanden ist.

 

 

 

Was heißt sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf?

 

Jedes Kind hat einen Anspruch auf individuelle Förderung, die seinem Lern- und Entwicklungsstand gerecht wird. Sofern ein Kind wegen einer körperlichen, seelischen oder geistigen Beeinträchtigung oder wegen eines erheblich beeinträchtigten Lernvermögens nicht die allgemeinen Unterrichtsziele erreichen kann oder einer besonderen Förderung bedarf, wird überprüft, ob ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf vorliegt und welcher schulische Förderort am besten für das Kind geeignet ist.

 

Es gibt Kinder mit Beeinträchtigungen für die die Förderschule der geeignetere Förderort ist. Dies ist der Fall, wenn Kinder aufgrund der Schwere ihrer Beeinträchtigungen eine kleine Lerngruppe im geschützten Rahmen brauchen oder wenn die Ausstattung der Schule für die Beschulung des Kindes unzureichend ist. Mit den Eltern zusammen bemühen wir uns, für jedes Kind die beste Lösung zu finden und kooperieren mit den jeweiligen Förderschulen.

 

Die sonderpädagogische Förderung kann in folgenden Förderschwerpunkten erfolgen: Lernen, Sprache, Emotionale und soziale Entwicklung, Geistige Entwicklung, Körperliche und motorische Entwicklung, Hören und Kommunikation, Sehen sowie Autismus-Spektrum-Störung.

Für Kinder, die in den Förderschwerpunkten Sprache und Soziale und emotionale Entwicklung, Körperliche und motorische Entwicklung, Sehen und Hören und Kommunikation gefördert werden, gelten grundsätzlich die Unterrichts- und Erziehungsziele der allgemeinen Schule. Für ein Kind mit einer Beeinträchtigung im Lernen gelten die Lernziele der allgemeinen Schule nicht.

 

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